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AGB 

Alle im Geschäft angebotenen Hanf Produkte sind:

"Zertifizierte EU-Hanf Blüten oder Harze, eingetragen im EU Sonderkatalog"

(Die Namen der Hanf-Sorten dienen nur zum Produkt Marketing)

Der Verkauf an minderjährige Personen ist verboten!!!

Zusatz Stecklinge:

In Österreich ist es laut Suchtmittelgesetzt (SMG) verboten, Hanfpflanzen mit einem THC-Gehalt über 0,3%, zum Zweck der Suchmittelgewinnung anzubauen bzw. zu kultivieren.


Unter Suchtmittelgewinnung versteht man laut Gesetz bereits das Trennen der Blütenstände von der restlichen Pflanze.
Da es bei Cannabis Sativa und Indica von der Photoperiode  (Lichtstunden je Tag) abhängig ist ob die Pflanzen wachsen oder blühen, ist es notwendig, dass Cannabis sativa und indica mindestens
18 Stunden Licht je Tag bekommt.

 

Beim Freilandanbau ist es in der späteren Jahreszeit (in der Regel im Spätsommer, ca. ab Anfang August) unbedingt notwendig, dass Hanf-Zierpflanzen mit zusätzlichem Kunstlicht beleuchtet werden. Dadurch wird eine Produktion von Blühhormonen bzw. THC verhindert. 

 

Es wird daher dringend empfohlen, die Hanf-Zierpflanzen mit mindestens 18h Licht/Tag zu versorgen. So wird einer Ausbildung von Blütenständen vorgebeugt. Alle Pflanzen sind ausschließlich zum Verwendungszweck in der Küche oder zu Zier- und Dekorationszwecken
zu erwerben und zu gebrauchen.

 

Bei einem Kauf von Hanf-Zierpflanzen muss uns der Käufer seine Volljährigkeit nachweisen und uns bestätigen, dass er über die rechtliche Situation bezüglich dem SMG (Suchtmittelgesetzt) aufgeklärt und informiert wurde.


Die Geschäftsleitung

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